Satzung

Förderverein Klosterkirche § 1 Name, Sitz Er soll in das Vereinsregister eingetragen werden und führt danachden Zusatz e. V. Der Sitz des Vereins ist Hirschhorn (Neckar) § 2 Zweck Der Verein verfolgt ausschließlich und unmittelbar  gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnitts „Steuerbegünstigte Zwecke“ der Abgabenordnung (AO). a) Zweck des Vereins ist die Förderung des Denkmalschutzes … Satzung weiterlesen